Ende März ist Wassermarsch.
- Das Anstellen des Wassers kündigen wir nicht gesondert an. Sobald das Wasser angestellt ist, geben wir per E-Mail Bescheid. Erst dann darf Wasser entnommen werden.
- Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen in den Gärten ALLE Wasserabstellventile verschlossen sein! Wir sehen uns leider gezwungen, allen Pächter*innen, die in ihrem Garten offene Leitungen haben, mit einer Erschwernisabgabe in Höhe von 50 Euro zu belasten.
- Sollten wir beim Wassermarsch Wasserentnahme/Wasserverlust an der Hauptuhr feststellen, bleibt die Hauptleitung geschlossen.
- Darüber hinaus gab es einige vermeidbare Frostschäden. Diese Pächter*innen finden in der aktuellen Pachtrechnung die Erschwernisabgabe.
- Eine Erschwernisabgabe erheben wir auch,
- wenn wir im Falle eines Wohnortwechsels ohne Information an uns die aktuelle Adresse recherchieren müssen,
- wenn der Wasserschacht in schlechtem Zustand ist,
- wir bei Arbeiten am Leitungssystem oder
- beim Einbau der Wasseruhren Erdarbeiten durchführen müssen.