Wassermarsch Ende März 2026

Ende März ist Wassermarsch.

  • Das Anstellen des Wassers kündigen wir nicht gesondert an. Sobald das Wasser angestellt ist, geben wir per E-Mail Bescheid. Erst dann darf Wasser entnommen werden.
  • Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen in den Gärten ALLE Wasserabstellventile verschlossen sein! Wir sehen uns leider gezwungen, allen Pächter*innen, die in ihrem Garten offene Leitungen haben, mit einer Erschwernisabgabe in Höhe von 50 Euro zu belasten.
  • Sollten wir beim Wassermarsch Wasserentnahme/Wasserverlust an der Hauptuhr feststellen, bleibt die Hauptleitung geschlossen.
  • Darüber hinaus gab es einige vermeidbare Frostschäden. Diese Pächter*innen finden in der aktuellen Pachtrechnung die Erschwernisabgabe.
  • Eine Erschwernisabgabe erheben wir auch,
    • wenn wir im Falle eines Wohnortwechsels ohne Information an uns die aktuelle Adresse recherchieren müssen,
    • wenn der Wasserschacht in schlechtem Zustand ist,
    • wir bei Arbeiten am Leitungssystem oder
    • beim Einbau der Wasseruhren Erdarbeiten durchführen müssen.