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In unserer Gartenanlage gelten folgende Ruhezeiten:
Montag bis Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr dazu gilt natürlich nachfolgende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Die neue Maschinenlärmschutzverordnung ist am 06.09.2002 in Kraft getreten. Über die Vorgaben der europäischen Union hinaus enthält die neue Geräte- Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
Für 4 besonders laute Gerätegruppen gibt es darüber hinaus weitere zeitliche Einschränkungen.
dürfen an Werktagen Rasenmäher dürfen weiterhin in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr ohne Einschränkungen betrieben werden. Die gesamte Verordnung kann unter folgendem Link gefunden werden: |
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